Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB - Selina Rex Consulting
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
2. Vertragsgegenstand
3. Leistungen des Veranstalters
4. Vertragsschluss und Vertragssprache
5. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
6. Entgelt und Zahlungsbedingungen
7. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
8. Rücktritt des Veranstalters
9. Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers - Stornierungen
10. Nachholung von versäumten Coaching-Terminen
11. Einräumung von Nutzungsrechten
12. Nennung als Referenzkunden
13. Haftung
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
15. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
16. Geheimhaltung und Datenschutz
17. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
1.1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle zwischen Selina Rex, Selina Rex Consulting, Frau-Holle-Weg 49, 41541 Dormagen, Deutschland (nachfolgend geschlechtsneutral „Veranstalter“) und einem Unternehmer (nachfolgend geschlechtsneutral „Teilnehmer“, gemeinsam auch „Parteien“) geschlossenen Verträge. Verwendet der Teilnehmer entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.
1.2. Die AGB des Veranstalters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Teilnehmer im Rahmen der Beauftragung auf seine AGB verweist und der Veranstalter dem nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Workshops und systemischen Coachings (nachfolgend „Veranstaltungen“) des Veranstalters im Bereich Wirtschaftspsychologie mit Fokus auf die Themengebiete Change, Produktivitäts- und Mental Health Management (insbesondere Produktivitätssteigerung, Führungskräfteförderung, Förderung der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz und neurowissenschaftlich fundierte Methoden der Emotionsregulation). Der Veranstalter leistet keine psychologische Psychotherapie, Heilkunde, medizinische Diagnostik oder psychiatrische Behandlung. Die Veranstaltungen ersetzen keine ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung und dienen nicht der Heilung, Linderung oder Feststellung von Krankheiten oder Leiden. Systemische Coachings setzen grundsätzlich die vorherige Teilnahme an Workshops des Veranstalters voraus, können im Einzelfall jedoch auch gesondert zwischen den Parteien vereinbart werden.
2.2. Ferner gelten diese AGB für alle Vorträge, Panel-Diskussionen und sonstigen Veranstaltungen, die der Veranstalter anlassbezogen durchführt.
2.3. Gegenstand des Vertrages kann abhängig von dem Angebot des Veranstalters sowohl die einmalige als auch die regelmäßige Inanspruchnahme von Leistungen (nachfolgend „Abonnementvertrag“) sein. Beim Abonnementvertrag verpflichtet sich der Veranstalter, dem Teilnehmer die geschuldete Leistung innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit in den vertraglich geschuldeten Zeitintervallen zu erbringen.
2.4. Der Veranstalter ist bei der inhaltlichen und methodischen Gestaltung seiner Leistungen frei, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3. Leistungen des Veranstalters
3.1. Der Veranstalter bietet seine Veranstaltungen sowohl in Präsenz als auch Online-Live per Videokonferenz an.
3.2. Der Inhalt der Veranstaltung und die konkrete Leistungsverpflichtung des Veranstalters sind aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot des Veranstalters zu entnehmen.
3.3. Die Präsenzveranstaltungen finden an bzw. in den durch den Teilnehmer ausgewählten Veranstaltungsorten bzw. Räumlichkeiten statt. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt.
3.4. Die vom Veranstalter angebotenen Online-Live-Veranstaltungen finden ausschließlich in elektronischer Form per Videokonferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel statt. Hierzu benötigt der Teilnehmer insbesondere ein geeignetes Endgerät und einen Zugang zum Internet sowie eine passende Anwendungssoftware. Die Systemvoraussetzungen zur Teilnahme an einer Online-Live-Veranstaltung findet der Teilnehmer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Angebot des Veranstalters. Soweit zuvor vertraglich vereinbart, erhält der Teilnehmer vor dem Start der Online-Veranstaltung von dem Veranstalter die hierzu erforderliche Anwendungssoftware. Für die Bereitstellung der Anwendungssoftware kann der Veranstalter Dienste Dritter in Anspruch nehmen. Für das Vorliegen der technischen Systemvoraussetzungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine Haftung des Veranstalters aufgrund des Nichtvorliegens der technischen Systemvoraussetzungen bzw. bei Vorliegen eines Mangels beim Teilnehmer ist ausgeschlossen.
3.5. Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des Teilnehmers. Dies ist überwiegend vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
3.6. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Veranstalter kann seine Leistungen auch durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.
4. Vertragsschluss und Vertragssprache
4.1. Der Teilnehmer kann per Telefon, per E-Mail, über das auf der Website des Veranstalters vorgehaltene Online-Kontaktformular oder per Messenger-Nachricht über Social-Media-Kanäle eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Veranstalter richten.
4.2. Der Teilnehmer erhält vom Veranstalter auf dessen Anfrage hin ein verbindliches Angebot über die zuvor vom Teilnehmer ausgewählten Leistungen in Schrift- oder Textform (z.B. per Brief oder E-Mail).
4.3. Dieses Angebot kann der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter durch Annahmeerklärung per E-Mail oder durch Zahlung des vom Veranstalter angebotenen Entgelts innerhalb 14 Tagen ab Zugang des Angebots annehmen. Der Tag des Angebotszugangs wird für die Fristberechnung nicht mitgerechnet. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Annahmefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Teilnehmers staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, tritt an die Stelle dieses Tages der nächste Werktag. Der Veranstalter weist den Teilnehmer in seinem Angebot besonders darauf hin, dass dieser nicht mehr an sein Angebot gebunden ist, wenn der Teilnehmer dieses nicht innerhalb der vorgenannten Frist annimmt.
4.4. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher und englischer Sprache.
4.5. Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen.
5. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
5.1. Der Teilnehmer hat die Leistungen des Veranstalters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Veranstalter
- alle erforderlichen Informationen und Daten (insbesondere Zeitrahmen der Veranstaltung, Teilnehmerliste, technische Ausstattung des Veranstaltungsortes) unentgeltlich, rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung stellen,
- zu den vereinbarten Veranstaltungszeiten Zutritt zu seinen Räumlichkeiten, insbesondere eines für die Durchführung geeigneten Schulungsraums gestatten und Zugang zu seinen Mitarbeitern bzw. Subunternehmern gestatten,
- erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Arbeitsplätzen zur Verfügung stellen,
- Zugang zu seinen IT-Systemen einräumen, sowie die für die Durchführung der Veranstaltungen erforderlichen technischen Mittel (Mikrofon, Präsentationstechnik, Beleuchtung usw.) zur Verfügung stellen,
sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Veranstalters zugeordnet wurden.
5.2. Soweit der Teilnehmer dem Veranstalter Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.
5.3. Kommt der Teilnehmer seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten gemäß nicht nach und kann der Veranstalter aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Dem Veranstalter entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Teilnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet. Kommt der Teilnehmer seinen Mitwirkungspflichten auch nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen nicht nach, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gilt Ziffer 8. dieser AGB entsprechend.
5.4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, durch aktive und konstruktive Teilnahme an der Veranstaltung zur Erreichung des Veranstaltungszwecks beizutragen. Er hat Störungen des Veranstaltungsbetriebs zu unterlassen und ein Verhalten zu vermeiden, welches den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung oder den Lernerfolg anderer Teilnehmer beeinträchtigen kann. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung der Anweisungen des Veranstalters sowie die Unterlassung von Beleidigungen, Bedrohungen oder sonstigen aggressiven Verhaltensweisen. Im Übrigen gilt Ziffer 15.2. dieser AGB.
6. Entgelt und Zahlungsbedingungen
6.1. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise in EURO zzgl. der am Tage der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.2. Der Veranstalter hat bei Präsenzveranstaltungen ferner einen Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistung erforderlichen Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten, soweit sich aus der Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt.
6.3. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30 % sowie weitere Abschlagszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen.
6.4. Eine Anzahlung wird mit Vertragsschluss fällig. Abschlagszahlungen werden fällig, sobald die entsprechenden Teilleistungen erbracht und in Rechnung gestellt wurden. Ist keine Anzahlung und keine Abschlagszahlung vereinbart, ist der Rechnungsbetrag fällig, nachdem die Leistung vollständig erbracht und in Rechnung gestellt wurde. Im Falle wiederkehrender Leistungen im Rahmen eines Abonnementvertrags werden die Leistungen monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist in allen Fällen innerhalb von 14 Tagen ohne Skontoabzug nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto des Veranstalters maßgebend.
6.5. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Auf diese Folge wird der Teilnehmer in der Rechnung besonders hingewiesen. Im Falle des Verzugs ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Der Verzugszinssatz beträgt neun (9) Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Der Veranstalter behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor, insbesondere von Mahnkosten und Rechtsverfolgungskosten.
6.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
6.7. Ein Zurückbehaltungsrecht des Teilnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Teilnehmers stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Veranstalter erforderlich.
6.8. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Veranstalters auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Teilnehmers gefährdet wird, so ist der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
7. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
7.1. Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt bzw. Art der Veranstaltung gemäß Ziffer (z.B. Änderung des Angebots von Präsenz- auf Online-Veranstaltung, Ausfall des Veranstaltungsortes, behördliche Anordnungen), welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer nicht erheblich sind.
7.2. Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß Ziffer 7.1. unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.
7.3. Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Entstehung von höheren Kosten anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen.
8. Rücktritt des Veranstalters
8.1. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss (z.B. bei Erkrankung des Veranstaltungsleiters).
8.2. In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter das bereits gezahlte Entgelt abzüglich der bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallenen, nicht anderweitig verwendbaren Aufwendungen, insbesondere für die individuell erstellten Veranstaltungs- und Lehrmaterialien, zurückerstatten. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter ein geringerer Aufwand entstanden ist. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Kann der Teilnehmer den Ersatztermin nicht wahrnehmen, bleibt es bei der Rückerstattung gemäß Satz 1. dieser Ziffer 8.2.. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben den Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
9. Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers - Stornierungen
9.1. Der Teilnehmer kann von seiner Anmeldung für einen Workshop des Veranstalters nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zurücktreten (vertragliches Rücktrittsrecht – Stornierung).
9.2. Die Stornierung ist in Textform (z.B. per E-Mail) gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter.
9.3. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, kann der Veranstalter einen angemessenen, pauschalierten Ersatz für bereits erbrachte Leistungen und Aufwendungen als Entschädigung verlangen, sofern der zurücktretende Teilnehmer keinen Dritten als Ersatzperson benennt. Es gilt insoweit folgende Stornierungsstaffelung:
- bei Rücktritt zwischen dem Vertragsschluss und 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 30 % des Veranstaltungsentgeltes;
- bei Rücktritt zwischen dem 14. Tag und 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des Veranstaltungsentgeltes;
- bei Rücktritt zwischen dem 6. und einen Tag vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des Veranstaltungsentgeltes;
- bei Rücktritt am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen: 90 % des Veranstaltungsentgeltes.
9.4. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.5. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück, erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt teilweise oder vollständig zurück. Im Falle einer Anzahlung gemäß Ziffer 6.3 wird diese auf die geschuldete Entschädigung angerechnet und verbleibt – soweit die Entschädigung mindestens 30 % des Teilnahmeentgelts beträgt – beim Veranstalter. Die Erstattung des Teilnahmeentgelts erfolgt innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Wochen ab Zugang der Stornierungserklärung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer das Teilnahmeentgelt mit dem gleichen Zahlungsmittel zurück, welches der Teilnehmer bei der Bestellung der Veranstaltung verwendet hat.
9.6. Bereits angefallene Reise- und Übernachtungskosten sowie Kosten für angemietete Räumlichkeiten sind vom Teilnehmer zusätzlich zur Stornierungspauschale zu erstatten, soweit diese tatsächlich angefallen und nicht mehr stornierbar sind. Der Veranstalter weist dem Teilnehmer auf Verlangen nach, dass und in welcher Höhe diese Kosten entstanden sind.
10. Nachholen von versäumten Coaching-Terminen
10.1. Der Teilnehmer ist berechtigt, krankheitsbedingt versäumte Coaching-Termine nachzuholen, sofern er den Krankheitsfall spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Coaching-Termin anzeigt und dem Veranstalter innerhalb von drei (3) Kalendertagen nach dem jeweiligen Ausfall ein ärztliches Attest vorlegt. Erfolgt die Vorlage nicht fristgerecht, entfällt das Nachholrecht für den versäumten Coaching-Termin.
10.2. Versäumt der Teilnehmer einen Nachholtermin, besteht kein Anspruch auf eine weitere Nachholmöglichkeit, es sei denn, das Versäumnis beruht auf einem vom Veranstalter zu vertretenden Umstand.
10.3. Das Recht auf Nachholung ist auf maximal 20 % der vertraglich vereinbarten Coaching-Termine beschränkt und kann nur innerhalb von sechs (6) Monaten nach dem krankheitsbedingt versäumten Coaching-Termin ausgeübt werden. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nur, sofern entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Das Nachholrecht entfällt, wenn der Teilnehmer den Vertrag aus einem von ihm zu vertretenden wichtigen Grund vorzeitig beendet.
11. Einräumung von Nutzungsrechten
11.1. Dem Veranstalter verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Teilnehmer zur Durchführung der Veranstaltung überlassenen erforderlichen Veranstaltungs- und Lehrmaterialien (nachfolgend „Lehrinhalte“).
11.2. Mit vollständiger Zahlung des geschuldeten Entgelts erhält der Teilnehmer an den überlassenen Lehrinhalten ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Lehrinhalte ausschließlich für eigene interne Zwecke zu nutzen.
11.3. Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Lehrinhalte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Veranstalters.
11.4. Im Falle einer Bestellung von Online-Live-Veranstaltungen werden dem Teilnehmer die erforderlichen Lehrinhalte auch in elektronischer Form per E-Mail oder zum Download zur Verfügung gestellt. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Überlassung der Lehrinhalte in körperlicher Form, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
11.5. Bild-/Ton-Aufzeichnungen (nachfolgend „Aufzeichnungen“) der Veranstaltung oder des Veranstalters selbst bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung.
11.6. Der Teilnehmer erhält im Falle einer berechtigten Aufzeichnung ein einfaches Nutzungsrecht entsprechend Ziffer 11.2. dieser AGB. Eine öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere im Internet, ist gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
11.7. Der Veranstalter behält das Recht, Ausschnitte einer Aufzeichnung für eigene Referenzzwecke zu nutzen, sofern berechtigte Interessen des Teilnehmers dem nicht entgegenstehen.
11.8. Die vom Veranstalter entwickelten und im Rahmen der Leistungserbringung verwendeten Konzepte, Methoden, Schulungsformate und sonstigen immateriellen Leistungsbestandteile verbleiben im Eigentum des Veranstalters. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, diese ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters zu verwenden, nachzuahmen oder Dritten zugänglich zu machen.
12. Nennung als Referenzkunden
12.1. Der Veranstalter ist nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Teilnehmers berechtigt, diesen als Referenzkunden zu benennen. Der Teilnehmer kann seine Zustimmung jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall bleibt der Veranstalter berechtigt, bereits erstelltes Werbematerial innerhalb von drei (3) Monaten nach Zugang des Widerrufs zu verbrauchen.
12.2. Die Nennung des Teilnehmers kann z.B. auf der Unternehmenswebseite des Veranstalters erfolgen. Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein.
13. Haftung
13.1. Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
- soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.
13.2. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 13.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
13.3. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Falle von Vermögensschäden ist die Haftung auf den Auftragswert, maximal jedoch auf den dreifachen Betrag der Versicherungssumme je Versicherungsjahr (derzeit insgesamt 3.000.000 EUR) beschränkt. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten bleibt hiervon unberührt, ist jedoch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
13.4. Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
14.1. Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss.
14.2. Der Vertrag wird grundsätzlich befristet für die im Angebot des Veranstalters ersichtliche Vertragslaufzeit geschlossen und endet automatisch wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden.
14.3. Im Falle von Abonnementverträgen wird die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist gesondert zwischen den Parteien vereinbart. Der Teilnehmer ist insoweit verpflichtet, seine Daten (insbesondere Rechnungsdaten) stets auf dem aktuellen Stand zu halten und im Falle von Änderungen eine Aktualisierung seiner Daten selbst durchzuführen oder diese dem Veranstalter mitzuteilen.
14.4. Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
14.5. Der Vertrag kann in Textform (z.B. per E-Mail) gekündigt werden.
15. Kündigung wegen höherer Gewalt und aus verhaltensbedingten Gründen
15.1. Wird die Leistungserbringung des Veranstalters infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Veranstalter den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist gegen Erstattung eines gegebenenfalls bereits gezahlten Entgelts kündigen. Unter Fälle höherer Gewalt fallen alle bei Vertragsschluss unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre des Veranstalters liegen (insbesondere Naturkatastrophen sowie Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Streiks, Unruhen, Aussperrung). Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers wegen der durch höhere Gewalt verursachten Leistungsstörung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter das Leistungshindernis nicht zu vertreten hat. Die gesetzlichen Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere das Recht zum Rücktritt, bleiben unberührt.
15.2. Der Veranstalter kann den Vertrag ferner ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer trotz Abmahnung durch den Veranstalter das Vertragsverhältnis nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass dem Veranstalter die Fortsetzung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf das Entgelt für bereits erbrachte Leistungen. Für noch nicht erbrachte Leistungen entfällt der Vergütungsanspruch, es sei denn, der Veranstalter weist nach, dass er durch die vorzeitige Vertragsbeendigung keine oder nur unerhebliche Aufwendungen erspart hat. Der Veranstalter muss sich den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
16. Geheimhaltung und Datenschutz
16.1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) vertraulich zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden. Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
16.2. Der Veranstalter ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Veranstalters oder der vom Veranstalter zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Teilnehmers. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.
16.3. Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
16.4. Sofern und soweit der Veranstalter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Kunde als Verantwortlicher und der Veranstalter als Auftragsverarbeiter im Sinne der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Die Parteien verpflichten sich, den Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. Die Leistungserbringung durch den Veranstalter im Hinblick auf personenbezogene Daten beginnt erst nach Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags. Die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags gehen im Anwendungsbereich der Auftragsverarbeitung den übrigen vertraglichen Bestimmungen vor. Der Veranstalter verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich auf Weisung des Kunden und unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Der Veranstalter verpflichtet sich, seine Mitarbeiter entsprechend zu unterweisen und zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu verpflichten. Die Parteien arbeiten bei Anfragen oder Prüfungen durch Aufsichtsbehörden zusammen. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU/des EWR erfolgt nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben und entsprechender vertraglicher Vereinbarungen.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Teilnehmer, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Teilnehmers, ist ausgeschlossen.
17.2. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.3. Ist der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
Stand: 30.04.2026